Tiefgarage und Allgemeine Räume


Regeln für die Tiefgarage

 

  • Da jederzeit Kinder aus den Hauseingängen kommen oder Fahrzeuge entgegenkommen können, muss mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden
  • Der gemietete Parkplatz darf nur als Parkplatz für ein Fahrzeug genutzt werden. Dieses wird mittig parkiert. Die Fläche rechts und links dient gegenseitig mit dem Nachbarmieter als Rangier- und Lauffläche. Das Abstellen von Gegenständen oder Zweirad-Fahrzeugen auf dieser Fläche ist nicht erlaubt und behindert die Nachbarmieter.
  • Auf dem Parkplatz dürfen keine Gegenstände bzw. Hausrat abgestellt werden. Eine Ausnahme bildet ein Reifensatz, mittig hinter dem Fahrzeug, sofern das Fahrzeug aufgrund seiner Länge dadurch nicht auf die Fahrbahn hinausragt.
  • Wer auf seinem Parkplatz Gegenstände deponieren möchte, kann auf das Angebot der Verwaltung zurückgreifen, einen Pneuschrank zu montieren (Kostenbeteiligung). Für die Prüfung, ob die Gesamtlänge des eigenen Fahrzeugs das zulässt oder man eventuell künftig vorwärts einparkieren muss, ist der Mieter selbst verantwortlich

 

Velostellplätze: Aufgrund mehrfach gemeldeter Diebstähle wird empfohlen, das Velo direkt an den Veloständer anzuschliessen.

Treppenhausregeln

 

  • Ordnung ist auch hier der beste Brandschutz. Treppenhäuser sind im Brandfall Fluchtwege und müssen frei und sicher benutzbar gehalten werden. Daher dürfen Gegenstände wie Kindervelos, Kehrrichtsäcke, Einzelschuhe usw. nicht auf der Etage abgestellt werden.
  • Eine Ausnahme bildet ein offenes Schuhregal mit den Maximalmassen von 80 cm Breite, 30 cm Tiefe und 50 cm Höhe. Sofern ein solches Schuhregal aufgestellt wird, ist die Reinigung unter dem Gestell Sache des Mieters.

 

Trocknungsraum

 

Jede Wohnung verfügt über einen modernen Wärmepumpentrockner, welcher auch empfindliche Wäsche schonend trocknet. Falls Sie dennoch den Trocknungsraum im Untergeschoss nutzen möchten, geht dies ganz einfach mit Ihrer GAMMA-CARD.

Laden Sie zunächst Guthaben auf die Karte. Dies geht jeweils donnerstags zwischen 13:00 und 18:00 in unserem Büro in Etzbergweg 4.

Zum Start des Trocknungsgeräts wird zunächst CHF 2.00 von Ihrer GAMMA-CARD abgebucht. Beim nächsten Start erfolgt die Gutschrift der nicht verbrauchten Differenz auf die Karte.

 

 

Ladestation für E-Bikes und E-Rollstühle

 

Elektromobile, welche an einer normalen Steckdose geladen werden können, haben zwei mit Ihrer GAMMA-CARD aktivierbare Steckdosen zur Verfügung. Diese befinden sich in der Nähe der Hauseingänge Nr. 17 & Nr. 19.

Pro Ladevorgang werden CHF 1.50 abgebucht (10 Std. à 0.15/Std.). Die Ladezeit ist abhängig vom Ladezustand und der Leistungsstärke des jeweiligen Akkus. Sobald Ihr Elektromobil oder Ihr Akku geladen ist, stellt das Gerät ab und Ihr Restguthaben wir Ihnen beim nächsten Einschieben der Karte zurückgebucht.

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GammaCard Ladestation
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